Raeumungsklagen.de

Kanzlei für Eigenbedarf & Räumungsklagen

Transparent. Rechtssicher. Kompetent.

MANDATENORIENTIERTE ONLINE-RECHTSBERATUNG

Ein persönliches Erscheinen Ihrerseits ist so gut wie nie erforderlich. Der Kontakt mit unserer Kanzlei erfolgt ganz bequem telefonisch, per Video-Schaltung und/oder über einen digital gesicherten Dokumentenaustausch.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Mietverhältnis rechtssicher zu beenden: Entweder durch Verhandlungen mit Ihrem Mieter und dem Ziel, den Mietvertrag einvernehmlich aufzuheben oder aber durch den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung.

Zieht der Mieter nach einer ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung nicht aus, erheben wir für Sie Räumungsklage und vertreten Sie als Eigentümer in dem Räumungsrechtsstreit vor Gericht.

Leistungsspektrum

Erstkontakt

Senden Sie uns entweder eine Email an info@raeumungsklagen.de oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Wir kontaktieren Sie in kürzester Zeit und teilen Ihnen mit, welche Dokumente für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Wir terminieren auf Wunsch ein telefonisches Erstberatungsgespräch. Gerne übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Deckungszusage für das Erstberatungsgespräch sowie für die ggf. weiteren außergerichtlichen und gerichtliche Schritte.

Erstberatung

Das Erstberatungsgespräch beträgt i. d. R. etwa 45min. In diesem teilen wir Ihnen mit, wie es um die Erfolgsaussichten Ihres Falles steht, welche Handlungsschritte sinnvoll sind und mit welchen Kosten und/oder Risiken Sie ggf. zu rechnen haben. Auch nach dem Erstberatungsgespräch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns bei noch offenen Fragen zu kontaktieren.

Außergerichtliche Vertretung

Sind Sie Vermieter, so formulieren wir rechtssicher Ihre Eigenbedarfskündigung und führen die weitere Korrespondenz mit der Gegenseite. Sind Sie betroffener Mieter und haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten, so setzen wir uns für die Abwehr Ihrer erhaltenen Eigenbedarfskündigung ein und führen die weiteren Verhandlungen mit Ihrem Vermieter.

Gerichtliche Vertretung

Sollte die in der Eigenbedarfskündigung gesetzte Auszugsfrist erfolglos verstrichen sein, erheben wir für Sie Räumungsklage bei dem zuständigen Gericht und erwirken im Erfolgsfall einen Räumungstitel für Sie. Sind Sie Mieter, so setzen wir uns für die Abwehr der erhobenen Räumungsklage ein und verhindern damit einen Räumungstitel.

Kostenüberblick

Erstkontakt

Kostenlos und unverbindlich.

Erstberatung

Grds. 190,-€ zzgl. MwSt.

Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung mit Deckungszusage ggf. für Sie kostenlos.

Vertretung

Die anwaltlichen Gebühren und Gerichtskosten für Ihre Eigenbedarfskündigung und/oder Räumungsklage richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert, die wir für Sie im Vorfeld errechnen. Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, nach welchem wir i. d. R. abrechnen. Die Gerichtskosten sind von Ihnen als Kläger zunächst vorzustrecken. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung klären wir im Vorfeld, ob diese die Gerichtskosten für Sie übernehmen. Im Falle des Obsiegens werden sämtliche Gebühren und Kosten von der Gegenseite getragen. Im Falle des Unterliegens haben Sie im schlimmsten Fall auch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Im Rahmen unserer Vorprüfung erhalten Sie eine Aufklärung über Ihr mögliches Kostenrisiko. So haben Sie Kostentransparenz, noch bevor das Verfahren überhaupt eingeleitet wird.

Über uns

Wir sind eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung explizit im Bereich der Eigenbedarfskündigungen und Räumungsklagen.

Unser Team besteht aus erfahrenen und kompetenten AnwältInnen, die darauf ausgerichtet sind, Ihnen zu helfen, die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten oftmals komplex und verwirrend sein können, und unser Ziel ist es, Ihnen eine unkomplizierte und stressfreie Erfahrung zu bieten.